L e i s t u n g s k a t a l o g
zum Verwaltungsvertrag und Hausmeisterdienste
-Miethausverwaltung-
Hausverwaltung A.Bleeck
Sollten Sie uns Ihr Vertrauen schenken, können Sie auf die nachfolgenden umfassenden Leistungen zählen. Diese erledigen wir mit großer Sorgfalt, zeitnah und nachvollziehbar.
Die Grundleistungen sichern dem Eigentümer eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
• Erstellung einer Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben als Gesamtabrechnung
• Sämtliche Unterlagen und Belege (außer Hausabrechnung) stehen allen Mietern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
• Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Serviceunternehmen
• Abschließen und Kündigen von Wartungs-und Lieferanten-,Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen des Eigentümers
• Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe der Mieträume
• Überwachung des Einganges der Mietzahlungen und Führung der Mietkautionskonten
• Auf Wunsch Überprüfung der Mietinteressenten mit Hilfe einer Schufa-Abfrage zur Feststellung der Bonität
• Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt- Heizkosten an das vom Eigentümer beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Mieter in die Einzeljahresabrechnung.
• Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft
• Bei Bedarf Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümern
• Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften
• Vergabe von Reparaturen bis zu einer vereinbarten Auftragshöhe mit den Beteiligten
• Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
• Hausordnung wird von uns ( sofern noch nicht vorhanden) vorbereitet und später überwacht
• Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein. Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich jeden Monat eine Übersicht der Mietzahlungen.
Ein Entgelt für die Vermietung des Wohnraumes wird mit dem Auftragsgeber extra vereinbart und ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges.
zum Verwaltungsvertrag und Hausmeisterdienste
-Miethausverwaltung-
Hausverwaltung A.Bleeck
Sollten Sie uns Ihr Vertrauen schenken, können Sie auf die nachfolgenden umfassenden Leistungen zählen. Diese erledigen wir mit großer Sorgfalt, zeitnah und nachvollziehbar.
Die Grundleistungen sichern dem Eigentümer eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
• Erstellung einer Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben als Gesamtabrechnung
• Sämtliche Unterlagen und Belege (außer Hausabrechnung) stehen allen Mietern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
• Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden und Serviceunternehmen
• Abschließen und Kündigen von Wartungs-und Lieferanten-,Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen des Eigentümers
• Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe der Mieträume
• Überwachung des Einganges der Mietzahlungen und Führung der Mietkautionskonten
• Auf Wunsch Überprüfung der Mietinteressenten mit Hilfe einer Schufa-Abfrage zur Feststellung der Bonität
• Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt- Heizkosten an das vom Eigentümer beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Mieter in die Einzeljahresabrechnung.
• Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft
• Bei Bedarf Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümern
• Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften
• Vergabe von Reparaturen bis zu einer vereinbarten Auftragshöhe mit den Beteiligten
• Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
• Hausordnung wird von uns ( sofern noch nicht vorhanden) vorbereitet und später überwacht
• Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein. Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich jeden Monat eine Übersicht der Mietzahlungen.
Ein Entgelt für die Vermietung des Wohnraumes wird mit dem Auftragsgeber extra vereinbart und ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges.
L e i s t u n g s v e r z e i c h n i s
Hausmeisterdienste
1. Bereitstellen der Container zur Müllabfuhr und Reinigung der Standplätze
2. Reinigung der Hauszugangswege
3. Ausführung von Kleinreparaturen, soweit diese keine besonderen Kenntnisse erfordern
z.B. auswechseln defekter Leuchtmittel
4. Hof von Laub und Unkraut befreien
5. Pflege des Rasens, Hecken, Baumverschnitt
6. Überwachung der brandschutztechnischen Anlagen
7. Winterdienst
8. Treppenhausreinigung
Ein Entgelt für die Hausmeisterdienste der Objekte werden mit dem Auftragsgeber extra vereinbart und ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges.
Burg, 28.07.2019